Kündigung erhalten?

  • Schnelle Terminvergabe.
  • Kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.
  • In Hilden vor Ort und auf Wunsch bundesweit digital.
  • Die Anwälte unseres Kollaborations-Netzwerks sind spezialisiert auf das Arbeitsrecht und haben erfolgreich über 7500 Mandanten vertreten.


Ihr Ansprechpartner in Hilden:

Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unser Service für Sie

Schnelle Terminvergabe bei einem Anwalt

Verlieren Sie keine Zeit! Wir sorgen für den schnellstmöglichen Termin zur kostenlosen Erstberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. So einfach geht es: Sie kontaktieren unser Service-Team, teilen uns Ihren Wunschtermin mit und wir vernetzen Sie mit dem passenden Anwalt für Arbeitsrecht. 

 

Kostenloses Erstgespräch mit einem Anwalt

Zeitnah und kostenlos: In Ihrem Erstgespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht schildern Sie Ihre Situation und erhalten eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation. Gemeinsam werden möglichen Handlungsoptionen und die weitere Vorgehensweise ausgelotet 

Unkomplizierte Beauftragung des Anwalts

Sind Ihre ersten Fragen geklärt und das weitere Vorgehen abgestimmt? Dann beauftragen Sie jetzt Ihren Anwalt für Arbeitsrecht mit der Vertretung und Durchsetzung Ihrer Rechte – einfach und unkompliziert mit unserem digitalen Beauftragungsprozess.   

Ihr Arbeitsrechts-Experte in Hilden: Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Schmidt-Westphal, LL.M., ist promovierter Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hat zahlreiche Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen begleitet und erfolgreich zum Abschluss gebracht. Seit mehr als 20 Jahren führt er erfolgreich die Anwaltsboutique Schmidt-Westphal Rechtsanwälte und hat bereits über 7500 Mandanten erfolgreich vertreten.

Es lohnt sich, gegen Ihre Kündigung vorzugehen

Hoher Zeitaufwand, schwer kalkulierbare Kosten, unsichere Erfolgsaussichten – haben Sie Bedenken, gegen Ihre Kündigung vorzugehen? Wir gestalten den Kündigungsschutzprozess für Sie unkompliziert, transparent und zielorientiert, um Ihnen Zweifel und Befürchtungen zu nehmen. Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung, schätzen die Chancen einer Kündigungsschutzklage ein und planen mit Ihnen die nächsten Schritte. Dazu bieten Ihnen unsere Netzwerk-Anwälte je nach Ihrer Situation und Sachverhalt, Unterstützung in folgenden Punkten 

  • Ausführliche und individuelle Beratung zum strategischen Vorgehen.
  • Gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht.
  • Durchführung von Abfindungs-, Vergleichs- und Aufhebungsvertragsverhandlungen.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Abgeltung von Resturlaub und Überstunden).
  • Prüfung Ihres einfachen oder qualifizierten Arbeitszeugnisses.
  • Klärung von sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen (z.B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld).
  • Die Zeit drängt, werden Sie jetzt aktiv und sprechen Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht über Ihre Situation!

Kündigung checken

Schnelle Orientierung: Prüfen Sie Ihre Kündigung mit unserem kostenlosen Kündigungscheck 

Kündigung erhalten? DAS SOLLTEN SIE BEACHTEN!

  • Keine Pflicht zur Unterschrift: Auch wenn einige Arbeitgeber darauf drängen, sind Sie als Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ein an Sie übermitteltes Kündigungsschreiben zu quittieren oder zu unterschreiben. Von einer Unterschrift ist insbesondere abzuraten, wenn dadurch die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt und auf Ansprüche verzichtet werden soll. Von Eingang der Kündigung bis zum für Sie erfolgreichen Abschluss - unsere Netzwerk-Anwälte beraten Sie bei allen Schritten.
  • Kurze Frist im Auge behalten: Möchten Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Die Fachanwälte unseres Kollaborations-Netzwerks bieten Ihnen schnelle und umfassende rechtliche Hilfe bei allen Fragen rund um Ihre Kündigungsschutzklage.
  • Nachwirkungen nicht vergessen: Ausstellung von Arbeitszeugnis und Arbeitspapieren, Übergabe von überlassenem Firmeneigentum, Abgeltung von Überstunden und Resturlaub, Freizeit zur Stellensuche, rechtzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur – um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, unterstützen und beraten unsere Netzwerk-Anwälte Sie individuell und passgenau.
  • Unsere kompetenten Anwälte für Arbeitsrecht wissen genau, was zu tun ist, um für Sie das Beste herauszuholen.

Abfindung verhandeln

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung nicht automatisch einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung!  

Im Rahmen von Aufhebungsverträgen, aufgrund von Sozialplanregelungen oder als Inhalt von gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen – Abfindungen werden trotzdem regelmäßig bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Aufgrund gesetzlicher Abfindungsansprüche in Ausnahmefällen oder aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen wie langer Kündigungsfristen und dem finanziellen Risiko einer Kündigungsschutzklage: Viele Arbeitgeber bieten freiwillig die Zahlung einer Abfindung an.  

Der Umfang der Abfindung bestimmt sich vor allem an dem eigenen Verhandlungsgeschick. In die Abfindungshöhe fließen Faktoren wie die Beschäftigungsdauer, die Gehaltshöhe, die soziale Schutzbedürftigkeit oder branchenspezifische und regionale Besonderheiten ein. Häufig wird sich an der Faustformel orientiert: Eine „angemessene“ Abfindung umfasst ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei Kündigungsschutzprozessen liegt die Höchstgrenze bei 18 Bruttomonatsvergütungen (§ 10 KSchG). Mit einer Abfindung können außerdem sozialrechtliche und steuerrechtliche Fragen verbunden sein.   

Sie möchten die bestmögliche Abfindung bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erzielen? Die Anwälte unseres Kollaborations-Netzwerks sind Experten des Kündigungsschutzrechts und haben langjährige Praxiserfahrung in erfolgreichen Abfindungsverhandlungen. Wir unterstützen Sie bei allen Problemschwerpunkten rund um das Thema Abfindungen – von Verhandlungstechniken bis steuerrechtlichen Fragen.  

  • Wir sind auf Ihrer Seite und möchten Ihnen dabei helfen, für Sie das Optimum herauszuholen.

Betriebsbedingte Kündigung

Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energiekrise und Lieferkettenengpässe – die deutsche Wirtschaftslage ist angespannter denn je. Die schwer bis nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Risiken und die damit verbundene Rechtsunsicherheit stellen die Unternehmen vor große Herausforderungen. Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, greifen viele Arbeitgeber zur „Ultima Ratio“, der betriebsbedingten Kündigung, oft durch drastischen Personal- und Stellenabbau. 

Die rechtlichen Maßstäbe und Vorgaben für betriebsbedingte Kündigungen sind streng. Auch wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen und anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten fehlen: Berücksichtigen Arbeitgeber die sozialen Gesichtspunkte bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer nicht oder nicht ausreichend, wird die Kündigung schnell unwirksam und damit angreifbar.  

Das Frustpotenzial und das Unverständnis sind auf Seiten der Arbeitnehmer häufig groß – sie verlieren ihren Arbeitsplatz ohne eigenes Verschulden oder eigene Mitverantwortung. Um eine Vielzahl an Kündigungsschutzklagen zu vermeiden, unterbreiten Arbeitgeber daher häufig Aufhebungsverträge mit Regelungen zu Abfindungen und bezahlter Freistellung. Abfindungsansprüche ergeben sich bei betriebsbedingten Kündigungen außerdem regelmäßig aus Sozialplänen. Die Sozialplanabfindung ist dabei keine Obergrenze einer möglichen, individuell verhandelten Abfindung. Es kommt dabei auf den jeweiligen Einzelfall an. 

Die Anwälte unseres Kollaborations-Netzwerks sind Kündigungsexperten mit langjähriger Praxiserfahrung bei Veränderungsprozessen in Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung Ihrer Abfindung sowie bei allen Fallstricken rund um Kündigungsschutzklagen und Aufhebungsvertragsangeboten.  

  • Mit einem Anwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite können Sie Ihre Interessen deutlich erfolgreicher durchsetzen.

KOSTEN DER KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE 

Keine bösen Kostenfallen und teuren Überraschungen: Das Kostenrisiko bei Kündigungsschutzklagen ist im Vergleich zu anderen gerichtlichen Verfahren einfach und präzise zu kalkulieren. Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Sie sind nicht frei wählbar, sondern unterliegen den klaren Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG).  

Die Kosten für den Kündigungsschutzprozess tragen die Prozessparteien in erster Instanz selbst. Die Besonderheit beim Kündigungsschutzprozess liegt darin, dass Sie nur die eigenen Anwaltskosten tragen müssen, aber nicht die der gegnerischen Seite. Hat die Kündigungsschutzklage keinen Erfolg, müssen Sie zusätzlich die Gerichtskosten zahlen. Kommt es zu einem Vergleich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber entfallen die Gerichtskosten. Es ist daher wichtig im Vorhinein zu klären, ob etwaige Prozesskosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt werden oder ob Sie diese selbst zahlen müssen. 

Die Anwälte unseres Kollaborations-Netzwerks helfen Ihnen schnell und umfassend bei der Ermittlung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses Ihrer Kündigungsschutzklage, beraten Sie bei Fragen zu Prozessfinanzierungsmöglichkeiten und bieten Lösungen für Probleme mit Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen.  

  • Wir klären Sie über mögliche Kosten und Risiken auf und besprechen die nachfolgenden Schritte mit Ihnen.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen, die wir Ihnen jetzt schon beantworten können?

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Unser Service-Team und unsere Anwälte des Kollaborations-Netzwerks stehen Ihnen gerne für Rückfragen, Handlungsempfehlungen und Praxistipps zur Verfügung. 

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