Rechte_von_Arbeitnehmern_bei_fristlosen_Kündigungen
Allgemein
9. January 2026

Die fristlose Kündigung

Was ist eine fristlose Kündigung?

Bei einer fristlosen Kündigung – auch außerordentliche Kündigung genannt – beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis sofort, ohne die sonst übliche Kündigungsfrist einzuhalten. Das bedeutet: Ihr Anstellungsverhältnis endet in der Regel mit sofortiger Wirkung oder spätestens nach wenigen Tagen. Dieses extreme Vorgehen ist jedoch nur selten gerechtfertigt und streng geregelt. Laut § 626 BGB muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen, damit eine fristlose Kündigung rechtmäßig ist. Das Kündigungsschutzgesetz sowie oft auch das Betriebsverfassungsgesetz sorgen dafür, dass Arbeitnehmer in solchen Situationen durch Rechte und Schutzmechanismen abgesichert werden.

Voraussetzungen und Beispiele für eine fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung geschieht nie grundlos. Der Arbeitgeber muss einen so schwerwiegenden Anlass haben, dass eine Weiterbeschäftigung für ihn nicht mehr zumutbar ist. Beispiele für fristlose Kündigungen sind:

  • Diebstahl oder Unterschlagung von Firmeneigentum
  • Arbeitszeitbetrug, etwa wenn die Zeiterfassung manipuliert wurde
  • Grobe Beleidigungen oder sogar Übergriffe gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten
  • Schwere Verstöße gegen betriebliche Sicherheitsvorschriften
  • Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen nach vorheriger Abmahnung

In den allermeisten Fällen erwartet das Gesetz vor einer fristlosen Kündigung zunächst eine Abmahnung – es sei denn, das Fehlverhalten ist so gravierend, dass eine Abmahnung nicht mehr ausreicht. Mit einer Abmahnung bekommen Sie die Chance, Ihr Verhalten zu korrigieren, bevor ernsthafte Konsequenzen folgen.

Was tun bei einer fristlosen Kündigung?

Mit diesen Schritten schützen Sie Ihre Rechte:

  • Bleiben Sie ruhig und unterschreiben oder bestätigen Sie die Kündigung nicht vorschnell.
  • Finden Sie so schnell wie möglich heraus, auf welchen Vorfall oder welches Verhalten sich die Kündigung stützt.
  • Suchen Sie zeitnah rechtlichen Rat, zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  • Beachten Sie die wichtige Frist: Innerhalb von drei Wochen können Sie gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht klagen.
  • Wenden Sie sich an den Betriebsrat, wenn dieser existiert – er kann Sie unterstützen.
  • Außerdem lohnt es sich, dem Arbeitgeber trotz Kündigung die eigene Arbeitskraft weiter anzubieten. Erklärt ein Gericht die Kündigung für unwirksam, können Arbeitnehmer dann sog. Annahmeverzugslohn verlangen und der Arbeitgeber muss unter Umständen ab dem Angebot des Arbeitnehmers das Gehalt weiterzahlen, obwohl der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat.

Mit einem strukturierten, überlegten Vorgehen behalten Sie den Überblick und verbessern Ihre Chancen, sich gegen eine ungerechtfertigte außerordentliche Kündigung erfolgreich zu wehren.

Eine fristlose Kündigung stellt eine erhebliche Belastung dar – sie ist aber keineswegs ein Grund, aufzugeben. Mit kühlem Kopf und professioneller Unterstützung können Sie Ihre Rechte wahren und sich erfolgreich zur Wehr setzen.